Viele Fragen nach Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen

Das Urteil zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen stellt auch die Immobilienwirtschaft der Rhein-Main-Region vor neue Herausforderungen. So hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) u.a. vorgeschrieben, dass ein neues Lärmschutzkonzept für Gewerbebetriebe am Flughafen zu entwickeln ist. Für den Flughafenstandort selbst sind die Folgen des gestern vom BGH bestätigten Nachtflugverbots und der Einschränkung der Flüge in den Nachtrandstunden (22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr) von 150 auf 133 noch schwer abzuschätzen. So hat beispielsweise die Frachttochter der Lufthansa vorläufig alle Projekte am Standort gestoppt. Für die Wohnungswirtschaft in der Region, die seit Inbetriebnahme der vierten Landebahn im vergangenen Jahr mit großen Lärmverschiebungen zu kämpfen hat, ist das BGH-Urteil indes nur ein Teilerfolg. Der Flughafenausbau sei grundsätzlich zulässig, hieß es aus Leipzig. Die Proteste werden wohl andauern.

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