Region Frankfurt: Gericht stoppt ABG-Projekt im Offenbacher Hafen

Die Stadt und die ABG Frankfurt Holding GmbH wollen an ihrem Wohnbauprojekt Mainviertel auf dem Offenbacher Hafenareal festhalten, obwohl der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel den Bebauungsplan für unwirksam erklärt hat. Das sagte Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD) der „Offenbacher-Post“. Das VGH-Urteil ist das Ergebnis einer Normenkontrollklage von sechs auf der Frankfurter Mainseite angesiedelten Firmen. Sie hatten gegen das Wohnprojekt geklagt, weil sie Lärmschutzauflagen wegen der nahen Wohnbebauung befürchten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung auch damit, dass die Stadt Offenbach nicht gründlich untersucht habe, wie stark der Gewerbelärm von der Frankfurter Mainseite die künftigen Bewohner beeinträchtigt. Zudem sei eine Fläche als Mischgebiet ausgewiesen, die laut Regionalplan nach dem Flughafenausbau als „Siedlungsbeschränkungsbereich“ gelten würde.

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