Offene Fonds: Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Auszahlplänen

Die Anbieter offener Immobilienfonds dürfen, wenn sie bei einem Fonds vorübergehend die Anteilsrücknahme aussetzen, monatliche Auszahlpläne nicht bedienen. Mit dieser Entscheidung bestätigten die Richter des Verwaltungsgerichts Frankfurt jetzt einen Beschluss der BaFin. Den Antrag eines Immobilienfondsanbieters auf eine einstweilige Verfügung (Az.: 1 L 4252/08) lehnte das Gericht ab. Die Fondsbranche hatte argumentiert, die Gelder für die Auszahlpläne bereitstellen zu können, ohne die Vehikel in Liquiditätsnot zu bringen – bei einer vollständigen Öffnung der Fonds und in der Folge eventuelle Mittelabflüsse in Millionenhöhe durch Institutionelle kämen die Fonds dagegen unter Druck. Die Richter stellten indes klar, dass Auszahlpläne nicht anders als normale Rückgabewünsche zu behandeln sind.
Zur Vorgeschichte: In Deutschland wurden im Oktober nach hohen Mittelabflüssen im Zuge der Finanzmarktkrise elf offene Immobilienfonds vorübergehend geschlossen. Einige Anbieter hatten nach der Schließung angekündigt, feste Auszahlpläne weiter zu bedienen. Die BaFin hatte dies untersagt.

TD Morning News abonnieren

Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen  Auszug aus unseren Branchennachrichten.