Grüne wollen Gewerbemietverträge bei Covid-Auflagen anpassen lassen

Die Grünen fordern, dass Betriebsschließungen und Nutzungsbeschränkungen aufgrund behördlicher Auflagen als "schwerwiegende Veränderung der Vertragsgrundlagen" gewertet werden. Das würde bedeuten, dass in solchen Fällen grundsätzlich § 313 Absatz 1 BGB zur Anwendung käme und Vermieter den Wegfall ihrer Mieteinnahmen hinnehmen müssten – ähnlich wie bei einem Hochwasser, das die Nutzung der Immobilie unmöglich macht. Einen entsprechenden Antrag bringt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die heutige Sitzung des Bundestags ein. Das Parlament soll laut Antragstext außerdem beschließen, dass Vermieter bei Mietausfällen in diesem Zusammenhang ihre Darlehensverträge anpassen dürfen, etwa durch die Laufzeitverlängerung von Krediten. Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, äußerte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" Sympathie für den Vorstoß, während sein CDU-Kollege Jan-Marco Luczak eine pauschale Regelung ablehnte. Der Deutsche Mieterbund unterstützt den Grünen-Antrag.

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