Deutsche Konsum Reit soll Steuern nachzahlen

Die Deutsche Konsum REIT (DKR) soll Ertragssteuern in Höhe von 6,4 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2020 nachzahlen. Das Finanzamt Potsdam hat entsprechende Steuerbescheide verschickt. Die Finanzverwaltung erkennt derzeit die Befreiung der Gesellschaft von der Körperschafts- und Gewerbesteuer nicht an, weil die für den REIT-Status erforderliche Streubesitzquote von mindestens 25 % im Zeitpunkt der Börsenzulassung im Jahr 2015 nicht vorgelegen haben soll. Gegen die nun erlassenen Steuerbescheide will die DKR vorgehen. Dafür habe man eine "namhafte deutsche Großkanzlei" beauftragt, heißt es in einer Mitteilung. Ein von der Kanzlei erstelltes Gutachten äußert erhebliche Zweifel an der Einschätzung der Finanzverwaltung. Die DKR wird weiter wie ein REIT agieren, sie muss aber zunächst fortlaufend Steuervorauszahlungen leisten. Für die etwaigen Nachzahlungen wurden bereits Rückstellungen von 3,6 Mio. Euro gebildet.

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