Adler einigt sich mit Gläubigern, KPMG lehnt Bestellung ab

Trotz gerichtlicher Bestellung: KPMG steht für eine Prüfung der Bilanzen von Adler Real Estate nicht zur Verfügung. Das Amtsgericht Charlottenburg hatte, auf Initiative von Adler,  KPMG als Prüfer des Konzernabschlusses 2022 bestellt. Einen Kontrahierungszwang für Wirtschaftsprüfer gibt es allerdings nicht, eine solche Bestellung bedarf der Zustimmung des Bestellten. KPMG verkündete ihr Nein am Morgen "nach eingehender Würdigung" des Gerichtsbeschlusses. Indessen hat die Adler Group sich mit der Mehrheit seiner Anleihegläubiger über einen anderen Weg der Restrukturierung geinigt, nachdem das Verfahren nach deutschen Recht in einem Punkt das Quorum verfehlte. Nun soll es ein englischer Restrukturierungsplan richten, dafür wurde die 100-prozentige Tochter AGPS BondCo PLC als Hauptschuldnerin und neue Emittentin bezüglich aller Verbindlichkeiten aus den Anleihen eingesetzt. Adler hofft, dass die Änderungen der Anleihebedingungen im April 2023 wirksam werden. Das Unternehmen konnte jüngst auch ein Darlehen über 140 Mio. Euro auf Ende 2024 verlängern.

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