Eigentümern älterer Immobilien droht eine Kostenlawine

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Gebäudeenergiegesetz-Novelle beschlossen. Damit bekräftigt die Ampel ihr Ziel, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Zugleich wurde ein Konzept beschlossen, das neben einer Grundförderung von 30 % der Kosten verschiedene Förderboni in Höhe von zusätzlich 10 % vorsieht. Sogar 20 % zusätzlich erhalten Eigentümer, die ihre Heizung vor der gesetzlichen Frist freiwillig tauschen. Wirtschaftsminister Habeck und Bauministerin Geywitz betonten bei der Präsentation den Verbraucherschutz. Es dürfe keinen weiteren Zubau von Gasheizungen geben, "sonst bekommen wir ein Problem, wenn die Besitzer sich den Gaspreis nicht mehr leisten können". Denn ab 2027 wird zudem der EU-Emissionshandel auf den Gebäudesektor ausgeweitet, analog zum deutschen CO2-Preis. Laut Wirtschaftsministerium werden die Kosten "ab 45 Euro pro Zertifikat abgefedert", Experten rechnen mit höheren Preisen. Durch die EU-Gebäuderichtlinie schließlich kommen Auflagen bis hin zu Sanierungspflichten. Auf Eigentümer unsanierter Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien kommt damit eine Reihe neuer Vorschriften zu.

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