Heizungstausch wird an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Beide Gesetze sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Darauf haben sich die Spitzen der Ampel-Fraktionen am Dienstag geeinigt. Klar ist damit auch, dass das von Wirtschaftsminister Habeck und Bauministerin Geywitz vorgelegte "Heizungsgesetz" in dieser Woche erstmals im Bundestag beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet wird, die nach dem 7. Juli beginnt. Gegenüber dem im April beschlossenen Kabinettsentwurf gibt es eine Reihe von Änderungen. U.a. gelten beim Heizungstausch die GEG-Regelungen noch nicht, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Die Bundesregierung plant, diese bis spätestens 2028 verpflichtend zu machen. Am Montag hatten Habeck und Geywitz auf einem Fernwärmegipfel angekündigt, dass 100.000 Gebäude p.a. an Wärmenetze angeschlossen werden sollen. Verschiedene technische Optionen sollen gleichwertig behandelt werden. Außerdem will man die Förderkulisse unter Berücksichtigung der Modernisierungsumlage weiterentwickeln, um Mieter zu entlasten. Die genaue Förderung, um Vermietern Investitionsanreize zu geben, wird noch verhandelt.
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