Insolvenzantrag für Helma Eigenheimbau

Das Amtsgericht Gifhorn hat gestern das Vermögen der Helma Eigenheimbau unter Insolvenzverwaltung gestellt. Den Antrag dazu stellte der Aufsichtsrat des Unternehmens. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Manuel Sack von der Kanzlei Brinkmann & Partner in Hannover bestellt. Helma teilt zugleich mit, dass der Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung, zunächst für drei Monate, sein Mitglied Felix J. Krekel zum Alleinvorstand der Gesellschaft bestellt. Der Bestellung von Andrea Sander als Vorstandsvorsitzende habe er "aus wichtigem Grund und mit sofortiger Wirkung" widerrufen. Das Wohungsbauunternehmen hatte im Dezember mitgeteilt, dass man sich mit seinen Finanzierungspartnern auf ein Sanierungskonzept unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRug) geeinigt habe. Demnach waren auf der Fremdkapitalseite die Anpassung von Darlehens- und Tilgungsstrukturen, Zinsstundungsoptionen und die Prolongation von Projektfinanzierungen vorgesehen, während der Hauptaktionär und Aufsichtsratschef Karl-Heinz Maerzke 3,2 Mio. Euro Eigenkapital zuschießen wollte. Im 1. Halbjahr 2023 schrieb der Helma-Konzern einen operativen Verlust (Ebit) von 20,5 Mio. Euro bei einem Umsatz von 125,7 Mio. Euro.

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