Mietpreisbremse in Hessen laut Landgericht unwirksam

Das Landgericht Frankfurt hat die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Die Kammer macht dafür Formfehler verantwortlich: Der Landesgesetzgeber habe die Mietbegrenzungsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet, weil er zum Zeitpunkt ihres Erlasses die Begründung ausdrücklich nur als einen Entwurf vorlegte, außerdem sei eine Veröffentlichung im hessischen Gesetzes- und Verordnungsblatt nicht erfolgt. Die Begründung müsse nachprüfbare Tatsachen liefern, warum die jeweilige Gemeinde gerade in die Verordnung aufgenommen wurde; der bloße Entwurf einer Begründung genüge dem nicht, so das Landgericht. Auch ein „Nachschieben einer Begründung“ heile diesen Mangel  nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zuletzt hatte das Landgericht Berlin die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse angezweifelt und die Regelung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

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