Frankfurt: LBBW darf das „Turmcenter“ vollenden

LBBW Immobilien kann das „Turmcenter“ im Frankfurter Nordend als Hotel zu Ende bauen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage eines Nachbarn gegen das Vorhaben abgewiesen. Ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt wurde aufgehoben. Dieses hatte zudem die in den 1970er Jahren erteilte Baugenehmigung kassiert – wegen zu großzügiger Befreiungen vom Bebauungsplan. Hätte dieses Urteil Bestand gehabt, wären auch Konsequenzen für weitere Frankfurter Bauten zu erwarten gewesen. Doch der VGH hatte bereits bei der Zulassung der Berufung, die LBBW und die Stadt Frankfurt beantragt hatten, deutlich gemacht, dass das Frankfurter Urteil gekippt werden würde. Von LBBW war bislang keine Stellungnahme zu dem Urteil zu erhalten. Von dem als Bürohaus geplanten „Turmcenter“ steht seit 1974 nur der 22-stöckige Rohbau. LBBW hatte nach dem 2008 erfolgten Kauf der Bauruine angekündig, diese als Hotel zu vollenden und um einen fünfstöckigen Vorbau zu erweitern.

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