Adler muss sich auf anderem Weg mit Gläubigern einigen

Der Wohnungskonzern Adler hat für seine kürzlich verabredete Umschuldung, mit der die Finanzierung der Gruppe bis Mitte 2025 gesichert wäre, die notwendige Zustimmung der Anleihegläubiger knapp verfehlt. Für die nach deutschem Recht vorgesehenen Änderungen bei den ausstehenden Anleihen war erforderlich, dass mindestens 50 % der Gläubiger abstimmen und mindestens 75 % in Bezug auf jede einzelne Anleiheserie zustimmen. Diese Hürde ist für die 2029er-Anleihe nicht erreicht worden. Damit werden die Änderungen auch bei den anderen Serien nicht wirksam. Ganz überraschend kommt dies nicht, denn Adler hatte bereits bei Bekanntgabe des Rettungsplans angekündigt, man strebe für den Fall, dass die erforderlichen Quoren nicht erfüllt werden, an, die Anleihebedingungen "auf anderem Wege, etwa durch die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens nach ausländischer Rechtsordnung", anzupassen.

TD Morning News abonnieren

Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen  Auszug aus unseren Branchennachrichten.