Investments in Photovoltaik & Co. werden für Fonds interessanter

Offene Immobilienfonds sollen künftig auch Grundstücke erwerben können, auf denen sich keine Gebäude, sondern ausschließlich Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien befinden, und diese auch selbst betreiben können. Das sieht das von Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium erarbeitete "Zukunftsfinanzierungsgesetz" vor, das bis Herbst 2023 in Kraft treten soll. Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Referentenentwurf erhalten Fonds zudem Rechtssicherheit für den Betrieb entsprechender Anlagen auf ihren Gebäuden, indem sie diese selbst bestücken und betreiben können und den so generierten Strom verkaufen dürfen. Das KAGB sieht solche Investitionen für offene Fonds bislang nicht vor, wenn sie auch grundsätzlich möglich sind. Freiflächenanlagen sind dagegen keine zulässigen Vermögensgegenstände. Für die Erreichung der Klimaziele spiele es aber keine Rolle, auf welchem Grundstück erneuerbare Energien erzeugt werden, so der Gesetzentwurf. Der ZIA begrüßt die Neuerungen, weist aber auf fortbestehende Hürden im Investmentsteuerrecht hin. Durch diese drohe Spezialfonds das Risiko des "Statusverlusts" beim Betrieb von Photovoltaikanlagen bei Gebäuden.

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