Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll unter Vorbehalt bleiben

Das Kabinett soll im September beschließen, Länder und Fachverbände dürfen sich jetzt zur Baugesetzbuch-Novelle von Bauministerin Geywitz äußern. Und was die SPD-Politikerin am Dienstag vorgelegt hat, birgt durchaus auch Konfliktpotential. So soll u.a. die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten (§ 250 BauGB) bis Ende 2027 unter Genehmigungsvorbehalt der Länder bleiben. Auf positive Kritik beim Fachpublikum dürfte stoßen, dass veraltete B-Pläne künftig schneller aktualisiert werden können ("Innovationsklausel"). Für die Änderung auf die jeweils aktuelle Baunutzungsverordnung dient künftig das vereinfachte Verfahren. Zudem kommen kürzere Fristen für die Bauleitplanung, Kommunen sollen B-Pläne innerhalb von zwölf Monaten nach dem Beteiligungsverfahren veröffentlichen. Aufstockungen von Bauten will Geywitz ohne B-Planänderung ermöglichen, auch quartiersweise oder stadtweit, zudem soll leichter verdichtet gebaut werden können, z. B. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder in Höfen. Planen, Genehmigen und Bauen werde schneller, auch für die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in den Innenstädten, das sei "auch ein kleines Konjunkturprogramm für die Baubranche", warb Geywitz.

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