EU-Gebäuderichtlinie kommt nicht in laufender Legislaturperiode
Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht wird nicht mehr unter der Ägide der jetzigen Ampel-Regierung geschehen. Mit den gesetzgeberischen Schritten werde man in dieser Legislatur nicht zu Ende kommen, räumte ein Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium am Freitag bei einem Fachgespräch im Bundestag ein. Man habe jetzt ein entsprechendes Gutachten ausgeschrieben. Der Bedarf, fachliche Grundlagen zu schaffen, sei riesig, der große Wurf sei in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten, "selbst wenn man sich politisch einig wäre". Die Richtlinie ist seit Mai 2024 in Kraft, die EU-Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, sie gesetzgeberisch auszugestalten. Laut E-Vergabeportal des Bundes ist der Start des Gutachtens für Dezember vorgesehen, die Laufzeit für die Umsetzung beträgt 37 Monate – bis 2028 also. Das ist auch deswegen heikel, weil die Richtlinie für Nichtwohngebäude ab 2030 energetische Mindestvorgaben für 16 % des Bestandes vorsieht, die jeder Mitgliedstaat selbst festlegt, ab 2033 sogar für 26 %. Für Wohnimmobilien waren solche Mindestvorgaben in letzter Minute verhindert worden.
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