Gewerbemietverträge per Whatsapp und Email
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat den Bundesrat passiert. Damit wird die bislang erforderliche Schriftform bei Gewerbemietverträgen so weit abgeschwächt, dass Verträge künftig auch per Email, SMS oder Whatsapp vereinbart werden können. Rechtsexperten und der ZIA sehen hier nicht den großen Wurf. Zudem wurde das Schrottimmobilien-Gesetz gebilligt. Mehr in TD Premium.
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