Uniimmo Wohnen ZBI: Gericht untersagt niedrige Risikoeinstufung

Der offene Publikumsfonds Uniimmo Wohnen ZBI darf laut einem vorläufigen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth nicht mehr mit der niedrigen Risikoklasse 2 eingestuft werden. Union Investment kündigte Berufung an, mehr in TD Premium.

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