HRE: Koalition beschließt Enteignungsgesetz

Der Finanzausschuss hat am 18. März den Entwurf des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes mit den Stimmen von Unions- und SPD-Fraktion gebilligt. Das Gesetz sieht die Enteignung von Finanzinstituten gegen eine angemessene Entschädigung vor. Damit ist die Enteignung der Aktionäre der Hypo Real Estate (HRE) auf den Weg gebracht.
Die Koalitionsfraktionen setzten zudem eine Reihe von Änderungen an dem Gesetzentwurf durch. So können staatliche Garantien bis zu fünf Jahren nur in begründeten Ausnahmefällen und nur für ein Drittel der einem Unternehmen gewährten Garantien zugesprochen werden. Klargestellt wurde, dass sich die Entschädigung der Aktionäre bei einer Enteignung allein nach dem Börsenkurs bestimmt. Eine Enteignung soll allerdings nur dann möglich sein, wenn zuvor eine Hauptversammlung stattgefunden hat und dort die für eine entsprechende Kapitalmaßnahme erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde. Außerdem wird die Regierung verpflichtet, Unternehmen unverzüglich wieder zu privatisieren, sobald sie nachhaltig stabilisiert worden sind.
Nach einem Einstieg des Staates bei der HRE wollen der Aufsichtsratsvorsitzende Michael Endres und andere Aufsichtsräte ihre Ämter niederlegen, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf eine mit der Lage vertraute Person.

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