Maas will Mietspiegel-Zeitraum auf acht Jahre erhöhen

Bundesjustizminister Heiko Maas hat seine zweite Mietrechtsnovelle laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ nur leicht entschärft. Demnach sollen zur Mietspiegel-Berechnung künftig die Mietverträge der jeweils letzten acht Jahre herangezogen werden. Das wäre zwar etwas weniger als die zehn Jahre, die Maas im ersten Entwurf angesetzt hatte, aber gegenüber den bisher geltenden vier Jahren immer noch eine deutliche Verschärfung für die Vermieter. Die Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter soll – wie in der ersten Version der Pläne – von 11 auf 8 % sinken. Eine zusätzliche Kappungsgrenze soll laut „FAZ“ die Umlage auf 3 Euro/m² innerhalb von acht Jahren begrenzen. Im früheren Entwurf waren es 4 Euro/m². An der Härtefallklausel, wonach nur 40 % des Haushaltseinkommens für die Miete aufzuwenden ist, hält Maas offenbar fest. Ein Ministeriumssprecher sagte auf TD-Nachfrage, dass der geänderte Gesetzentwurf in diesen Tagen an die anderen Ministerien gegangen sei, wollte sich zum Inhalt aber nicht äußern.

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